Ablauf Versteigerung für den Einlieferer (Versteigerer, Verkäufer)

Ablauf Versteigerung

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  • Vorbesprechung:
  • des Einlieferungsumfangs
  • des Auktionsorts
  • des Versteigerungstermins
  • Festlegung eventueller Events
  • Angebot bzgl. der Komplettabwicklung durch den Auktionator
  • Beauftragung des Auktionators
  • Erstellung der Beschreibung der eingelieferten Fahrzeuge durch den Einlieferer in Zusammenarbeit mit dem Auktionator
  • Festlegung der Startgebote mit dem Auftraggeber
  • Erstellung eines Auktionskataloges durch den Auktionator (dient den Kaufinteressenten zur Orientierung und als Informationsquelle)
  • Anmeldung der Auktion beim Gewerbeamt und intensive Werbung für die Auktion durch den Auktionator 14 Tage zuvor
  • Aufbereitung und Bereitstellung der Fahrzeuge zur Aktion durch den Einlieferer
  • Vorbereitung der Auktion durch den Auktionator
  • Besichtigung der Fahrzeuge zwei Stunden vor der Auktion für die Interessenten
  • Durchführung der Auktion

Ablauf Versteigerung für den Ersteigerer (Bieter, Käufer)

  • Aufgrund einer größtmöglichen Transparenz für die Einlieferer und Kaufinteressenten sind alle unsere Versteigerungen Präsenz-Auktionen
  • öffentliche Veranstaltung mit möglicher Teilnahme von natürlichen und juristischen Personen bzw. deren Vertretern. Das Hausrecht liegt jedoch beim Veranstalter, d.h. über die Teilnahme von Bietern kann der Auktionator entscheiden.
  • Registrierung der Kaufinteressenten (Bieter) vor Beginn der Auktion mit Personalausweis und aktueller Meldebescheinigung, bei gewerblichen Bietern Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Aushändigung des Auktionskataloges (mit Informationen über die Fahrzeuge zur Orientierung) und der Versteigerungsbedingungen sowie einer Bieternummer zur Zuordnung des Bieters
  • Besichtigung der zu versteigernden Fahrzeuge zwei Stunden vor der Versteigerung
  • Die Auktion findet in einem ausgewiesenen separaten Raum bzw. einer separaten ausgewiesenen Fläche abseits der sonstigen Verkaufsflächen für Neu- und Gebrauchtwagen statt. Der Auktionator stellt die Fahrzeuge kurz vor. Die Auktion beginnt mit einem Mindestgebot. Oft könne Startgebote z.B. mit 1 € beginnen. Eine Erhöhung erfolgt nach festgelegten Schritten. Durch Handzeichen des Kaufinteressenten entsteht ein verbindliches Angebot. Weitere Bieter erhöhen das Angebot. Der Auktionator ruft dreimal zur Überbietung eines aktuellen Angebots auf. Der Bieter mit dem Höchstgebot bekommt den Zuschlag. Mit dem Höchstgebot einsteht ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag.
  • Die Auktion endet mit dem verbindlichen Zuschlag des Bieters
  • Eine Anzahlung ist für den Ersteigerer vor Ort fällig und zahlbar (Kartenzahlung). Die Höhe wird vor der jeweiligen Versteigerung bekannt gegeben.
  • Vorteil für den Bieter: Für den Ersteigerer besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge auch deutlich unter dem Wert zum Schnäppchenpreis zu bekommen, da Mindestgebote auch bei 1 € beginnen können.

Selten ist die Bedeutung von Angebot und Nachfrage größer als bei einer Auktion.